Hier findest du unsere AGB | Nutzungsbedingungen für Baby- und Kinderschwimmkurse, Fitness -, Entspannungs- und Präventionskurse im Kurs- oder Ruheraum und die Mitgliedschaftsvereinbarung zur Nutzung des Fitnessbereichs
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Allgemeine Geschäftsbedingungen | Nutzungsbedingungen für Baby- & Kinderschwimmkurse
Stand: Mai 2024
1 Vertragsgegenstand
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Kursteilnehmern und der vorum gmbh in Bezug auf die Teilnahme an Baby- & Kinderschwimmkursen. Die vorum gmbh schuldet die vertraglichen Leistungen während der vereinbarten und gebuchten Kurszeiten nur für den Kursteil im Bewegungsbecken. Die vorum gmbh übernimmt mit diesem Vertrag keine Betreuung oder Aufsichtspflichten der Kinder im Wasser und auch nicht während des Umziehens und auf dem Weg zwischen Umkleidekabine und Becken oder während Toilettengängen/ eigenständigen Pausen außerhalb des Beckens. Das Betreten des Beckenbereiches ist nur nach Aufforderung und unter Aufsicht des Kursleiters gestattet. Eltern haften zu für ihre Kinder. Das eigenständige Betreten des Beckens ohne Anwesenheit des Kursleiters/-leiterin ist sowohl vor, während als auch nach dem Kurs stengstens untersagt. Der Anbieter behält sich das Recht vor, Teilnehmer ohne Rückerstattung der Kursgebühren von den Baby- & Kinderschwimmkursen auszuschließen, wenn sie gegen die AGB oder geltende Regeln verstoßen.
2 Hausordnung und Vorschriften
Bei Nutzung bzw. Inanspruchnahme von Leistungen unterliegt der Teilnehmer der dortigen Hausordnung. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte sowie der Einrichtung und zur Wahrung der Rechte anderer Teilnehmer. Der Teilnehmer ist verpflichtet sich über die Hausordnung zu informieren. Diese ist in der Einrichtung ausgehängt/ausgestellt. Das Personal ist befugt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, im Einzelfall Weisungen zu erteilen. Der Teilnehmer hat den Weisungen Folge zu leisten. Wir freuen uns über ein harmonisches Miteinander und möchten dass sich jeder in unseren Kursen wohl fühlt, weshalb wir Diskriminierung jeglicher Form nicht dulden werden. Hält sich ein Kursteilnehmer nicht an die hier aufgeführten Pflichten, behält sich der Anbieter vor, den Teilnehmer vom gesamten Kurs auszuschließen. Eine Kostenerstattung erfolgt in diesem Fall nicht. Der Anbieter behält sich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den störenden Teilnehmer ausdrücklich vor.
3 Anmeldung
Die Anmeldung zu unseren Baby- & Kinderschwimmkursen kann telefonisch, per E-Mail an hallo@meinvorum.de oder elektronisch über unser Anmeldeformular erfolgen. Die Anmeldung ist verbindlich. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Teilnehmer eine Bestätigung seiner Anmeldung von uns erhält. Die Plätze werden dabei nach der Reihenfolge der Anmeldung, ggf. nach der Reihenfolge einer Warteliste, vergeben Die Anmeldung ist rechtlich verbindlich. Ein Anspruch auf das Nachholen/Rückerstattung versäumter Kursstunden besteht grundsätzlich nicht. Wir behalten uns vor, dass bei technischen Problemen während der online Anmeldung/Übertragung über ein externes Rechenzentrum, der gebuchte Kursplatz nicht garantiert werden kann. Mit der Anmeldung zum Kurs (mündlich, schriftlich) werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt. Die vorum gmbh stellt zusammen mit der Anmeldebestätigung die Kursgebühr zeitnah zu bzw. vor Kursbeginn in Rechnung . Solltest du 7 Tage vor Kursbeginn keine Anmeldebestätigung/ Rechnung von uns erhalten haben, kontaktiere uns bitte per Mail an hallo@meinvorum.de oder telefonisch unter 09433799960.
4 Kursgebühr
Die Kursgebühren werden gemäß den auf unserer Website oder in unseren Informationsmaterialien angegebenen Preisen festgelegt oder telefonisch mitgeteilt. Die Kursgebühr beinhaltet die Teilnahme von einem Kind mit einem Erwachsenen. Die Kursgebühr muss 7 Tage vor Kursbeginn bezahlt sein, ansonsten kann die gebuchte Teilnahme anderweitig vergeben werden. Bei Austritt aus dem laufenden Kursbetrieb wird grundsätzlich keine Kursgebühr zurückerstattet. Liegt eine schwerwiegende Erkrankung vor (Brüche, Operationen etc.) wird eine Rückzahlung nur gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes erstellt. Eine Ausfall u. Verwaltungspauschale von 25,00 € wird in jedem Fall einbehalten. Rücktritt: Bei Abmeldung bis 7 Tage vor Kursbeginn wird eine Pauschale von 25,00 € einbehalten, bei späterer Abmeldung oder Nichterscheinen wird die gesamte Gebühr berechnet. Die Abmeldung muss in schriftlicher Form per Mail an hallo@meinvorum.de erfolgen.
5 Gesundheitserklärung und Schwimmfähigkeit
Mit der Anmeldung wird versichert, dass der Kursteilnehmer und auch das mit ihm teilnehmende Kind keinen gesundheitlichen Einschränkungen unterliegt. Die Aufsichtsperson muss über ausreichend Schwimmfähigkeit verfügen und sicher und eigenständig schwimmen können, um eine uneingeschränkte Aufsicht des Kindes zu gewährleisten. Die Wassertiefe beträgt 1,30 m. Wir empfehlen generell jedem Teilnehmern, den Gesundheitszustand bzw. die Eignung insbesondere dem des Kindes vor der Teilnahme mit einem (Kinder-)Arzt zu besprechen. Personen mit ansteckenden Krankheiten, offenen Wunden, infektiösen Entzündungen oder gesundheitlichen Einschränkungen, die die Sicherheit der anderen Teilnehmer gefährden könnten, dürfen nicht am Kurs teilnehmen. Für gesundheitliche Risiken, auch solche, die aktuell nicht bekannt sind oder vorenthalten wurden, übernimmt die Kursleitung/der Anbieter im Falle eines Unfalls oder Schadens keine Haftung. Insbesondere während der Schwangerschaft empfehlen wir, die Teilnahme am Kurs von einem Arzt bestätigen zu lassen. Wir übernehmen keine Haftung für eventuelle Folgeschäden des ungeborenen Kindes, sowie der werdenden Mutter. Die Teilnahme aller Kursteilnehmer an Baby- & Kinderschwimmkursen der vorum gmbh erfolgt freiwillig, auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Die angebotenen Leistungen dienen der Entwicklungsförderung und Wassergewöhung und dürfen nicht als „Schwimmlernkurse“, Therapie oder sonstiges verstanden werden. Insbesondere Therapiesitzungen werden klar deklariert und werden nicht mit diesen Verträgen geregelt. Die Teilnahme ist freiwillig und erfolgt auf eigene Verantwortung, die Verantwortung für das Kind tragen zudem die Erziehungsberechtigten bzw. ggfs. die bevollmächtigte Aufsichtsperson. Insbesondere muss der Teilnehmer die Einrichtung unverzüglich über Kontraindikationen informieren. Aktuelle Erkrankungen bzw. Änderungen des Gesundheitszustandes, welche die Teilnahme am Kurs beeinflussen können (wie Krankheit, Verletzung, Schmerzen, Schwindel, Unwohlsein etc.), sind dem/der Kursleiter/in vor Beginn oder während des Kurses sofort zu melden. Teilnehmer, die unter dem Einfluss von Alkohol, Betäubungsmittel oder Medikamenten, die das physische oder psychische Bewusstsein beeinträchtigen ist die Teilnahme nicht gestattet.
6 Wassertemperatur
Bei der inhaltlichen Beschreibung der Kurse können ungefähr angestrebte Wassertemperaturen genannte sein. Hieran lässt sich die vorum gmbh nicht festhalten, da das Zusagen einer Temperatur technisch-organisatorisch nicht möglich ist. Daher kann es im Hinblick auf die Beckentemperatur zu Schwankungen kommen. Aus diesem Umstand kann der Kunde also keine Rechte gegen den Betreiber/Veranstalter ableiten.
7 Hygienemaßnahmen und -vorschriften
Das Bewegungsbecken der vorum gmbh entspricht allen hygienischen Vorschriften. Dies wird durch regelmäßige Kontrollen kontinuierlich gewährleistet. Stunden, die durch Verunreinigung des Wasser (z.B. durch Verkotung oder Erbrechen von Teilnehmern) abgebrochen werden müssen, werden nicht ersetzt. Die Kosten für die Reinigung, Kursausfallgebühren, sowie weitere damit verbundene Kosten, werden dem Verursacher in Rechnung gestellt. Vor Kursbeginn bitten wir jeden Teilnehmer zu duschen und angemessene Badebekleidung zu tragen. Kinder, welche noch nicht „sauber“ sind, müssen eine spezielle Schwimmwindel tragen. Sämtlicher Schmuck ist vorher abzulegen. Das Betreten des Schwimmbadbereiches mit Straßenschuhen ist aus hygienischen Gründen nicht gestattet. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen ist im gesamten Schwimmbadbereich untersagt. Trinkflaschen müssen aus unzerbrechlichem Material sein.
8 Kursplan und Kursleitung | Änderungen
Der Anbieter behält sich das Recht vor, einen Baby- & Kinderschwimmkursen abzusagen oder zu verschieben, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 8 Teilnehmern nicht erreicht wird. In einem solchen Fall werden die bereits gezahlten Kursgebühren vollständig zurückerstattet oder die Teilnehmer haben die Möglichkeit, sich für einen anderen Kurs, insofern Plätze verfügbar sind, anzumelden. Der Anbieter wird die Teilnehmer über solche Änderungen rechtzeitig informieren. Sämtliche Kurse der vorum gmbh werden durch entsprechend qualifiziertes Personal betreut. Grundsätzlich ist ein/e fest/e Kursleiter/in für jeden Kurs vorgesehen. Sollte sich vor Beginn des Kursblockes der gebuchte Kursleiter ändern (aufgrund von Krankheit, Absage oder anderen nicht vorhersehbaren Gründen) wird nach Möglichkeit ein Ersatzkursleiter benannt. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kursbeitrages. Auch die Vertretung bzw. ein Wechsel der Kursleitung in einzelnen Stunden ist möglich (z.B. Krankheit, Urlaub etc.). Für Stunden/ Kurse, die wegen technischen Defekten, Krankheit des Kursleiters oder sonstigen zwingenden Gründen ausfallen müssen, kann der Teilnehmer keine Ersatzansprüche stellen. Ebenso die, die aufgrund höherer Gewalt nicht stattfinden können (z.B. Unwetter, Schlechtwetter, Katastrophen, Seuchen, Pandemien etc.). Auch hier ist der Anbieter ist berechtigt, eine Vertretung zu stellen, Ausweichtermine anzusetzen oder Ausweichorte (Schwimmbäder) zu nennen. Der Anbieter behält sich das Recht vor, den Kursplan, die Kurszeiten oder den Ort der Kurse nach eigenem Ermessen zu ändern. Die Teilnehmer werden rechtzeitig über solche Änderungen informiert.
9 Haftung
Die vorum gmbh schließt jede Haftung für Schäden des Vertragspartners bzw. Kursteilnehmers aus und übernimmt keine Haftung für Verletzungen, Unfälle oder Schäden, die während der Teilnahme an den Baby- & Kinderschwimmkursen auftreten. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko des Teilnehmers. Eltern haften für ihre Kinder. Den Anweisungen der Kursleitung ist Folge zu leisten. Jeder Teilnehmer trägt die volle Verantwortung für sein Handeln, sowohl während, als auch außerhalb der Kurse. Die Teilnehmer verzichten ausdrücklich auf sämtliche Ansprüche – gleich welcher Art – aus Schadensfällen, Verletzungen oder Folgeschäden, die im Zusammenhang mit einer Teilnahme an den Baby- & Kinderschwimmkursen, oder durchgeführten Anweisungen eintreten können, es sei denn, der Anbieter, handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig. Der Aufenthalt im Schwimmbad, einschließlich aller weiteren dazugehörigen Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Teilnehmer trägt für sich und seine Handlungen die volle Verantwortung selbst, ist für verursachte Schäden selbst verantwortlich und stellt den Anbieter von jeglichen Haftungsansprüchen frei. Dies gilt insbesondere für den Verlust von Wertgegenständen. Mitgebrachte Sachen, wie Taschen, Kleidung und Wertsachen sind soweit vorhanden in den vorgesehenen Spinden in der Umkleidekabine unterzubringen. Die Schränke sind soweit möglich abzuschließen. Für den Verlust von mitgebrachten Sachen besteht keine Haftung bzw. haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die An-und Abreise zum Kursort erfolgt von jedem Teilnehmer auf eigenes Risiko und Kosten. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen sind sowohl die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn diese Schäden auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung seitens der vorum gmbh oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen, als auch die Haftung für sonstige Schäden, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten seitens der vorum gmbh beruhen. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Einrichtung nur für den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die gilt nicht, wenn 1. es sich um einen Schaden aus Verletzung des Lebens, des Körper oder der Gesundheit handelt. 2. der Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zum Erreichen des Vertragszwecks erforderlich sind und auf deren Einhaltung Sie vertrauen dürfen. Die vorum gmbh haftet nicht für unvorhergesehene Ereignisse außerhalb dessen Einflussbereichs, insbesondere höhere Gewalt, Streiks, Betriebsstörungen/technischen Defekten, Unwetter, Schlechtwetter, Katastrophen, Seuchen, Pandemien etc.. Sachbeschädigungen während des Kursbetriebes werden auf Kosten dessen erhoben, der sie zumindest fahrlässig bewirkt oder verursacht hat. Für jegliche Verunreinigung, insbesondere des Wassers im Becken (z.B. durch Urinieren, Verkotung, Erbrechen oder unerlaubtes Essen oder Trinken) muss der Verursacher die Kosten der Reinigung übernehmen. Stunden, die durch Verunreinigung des Wasser abgebrochen werden müssen, werden nicht ersetzt. Die Kosten für die Reinigung, Kursausfallgebühren, sowie weitere damit verbundene Kosten, werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.
10 Urheberrecht und Datenschutz
Fotografieren und Filmen während des Kurses durch Teilnehmer sind vorab mit der Kursleitung abzusprechen. Der Anbieter hat das Recht, Bild und/oder Tonmitschnitte zu veröffentlichen und z.B. zum Zwecke der Eigenwerbung oder Vorführung zu nutzen. Dabei entstehen keine Leistungsansprüche seitens des Teilnehmers. Sämtliche Unterlagen (z.B. Trainingspläne, Übungsvorlagen, etc.) unterliegen dem Urhebergesetz (§42 BG) und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Die persönlichen Daten der Teilnehmer werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen behandelt und nicht ohne Zustimmung des Teilnehmers an Dritte weitergegeben.
11 Schlussbestimmungen
Die Einrichtung ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt. Die Einrichtung ist zur Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens nach Maßgabe des VSBG nicht verpflichtet und nimmt an entsprechenden Verfahren nicht teil.
Allgemeine Geschäftsbedingungen | Nutzungsbedingungen für Fitness -, Entspannungs- und Präventionskurse im Kurs- oder Ruheraum
Stand: Mai 2024
1 Vertragsgegenstand
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Kursteilnehmern und der vorum gmbh in Bezug auf die Teilnahme an Fitness -, Entspannungs- und Präventionskursen im Kursraum und Ruheraum der vorum gmbh. Die vorum gmbh schuldet die vertraglichen Leistungen während der vereinbarten und gebuchten Kurszeiten nur für den Kursteil im jeweiligen Kursraum/Ruheraum. Die vorum gmbh übernimmt mit diesem Vertrag keine Betreuung oder Aufsichtspflichten während des Umziehens und auf dem Weg zwischen Umkleidekabine und Kursraum/Ruheraum oder während Toilettengängen/eigenständigen Pausen außerhalb des Raums. Der Anbieter behält sich das Recht vor, Teilnehmer ohne Rückerstattung der Kursgebühren von Kursen auszuschließen, wenn sie gegen die AGB oder geltende Regeln verstoßen.
2 Hausordnung und Vorschriften
Bei Nutzung bzw. Inanspruchnahme von Leistungen unterliegt der Teilnehmer der dortigen Hausordnung. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte sowie der Einrichtung und zur Wahrung der Rechte anderer Teilnehmer. DerTeilnehmer ist verpflichtet sich über die Hausordung zu informieren. Diese ist in der Einrichtung ausgehängt/ausgestellt. Das Personal ist befugt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, im Einzelfall Weisungen zu erteilen. Der Teilnehmer hat den Weisungen Folge zu leisten. Wir freuen uns über ein harmonisches Miteinander und möchten dass sich jeder in unseren Kursen wohl fühlt, weshalb wir Diskriminierung jeglicher Form nicht dulden werden. Hält sich ein Kursteilnehmer nicht an die hier aufgeführten Pflichten, behält sich der Anbieter vor, den Teilnehmer vom gesamten Kurs auszuschließen. Eine Kostenerstattung erfolgt in diesem Fall nicht. Der Anbieter behält sich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den störenden Teilnehmer ausdrücklich vor.
3 Anmeldung
Die Anmeldung zu unseren Fitness -, Entspannungs- und Präventionskursen kann telefonisch, per E-Mail an hallo@meinvorum.de oder elektronisch über unser Anmeldeformular erfolgen. Die Anmeldung ist verbindlich. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Teilnehmer eine schriftliche Bestätigung seiner Anmeldung vin uns erhält. Die Plätze werden dabei nach der Reihenfolge der Anmeldung, ggf. nach der Reihenfolge einer Warteliste, vergeben Die Anmeldung ist rechtlich verbindlich. Ein Anspruch auf das Nachholen/Rückerstattung versäumter Kursstunden besteht grundsätzlich nicht. Wir behalten uns vor, dass bei technischen Problemen während der online Anmeldung/Übertragung über ein externes Rechenzentrum, der gebuchte Kursplatz nicht garantiert werden kann. Mit der Anmeldung zum Kurs (mündlich, schriftlich) werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt. Die vorum gmbh stellt zusammen mit der Anmeldebestätigung die Kursgebühr zeitnah zu Kursbeginn in Rechnung . Solltest du 7 Tage vor Kursbeginn keine Anmeldebestätigung/Rechnung von uns erhalten haben, kontaktiere uns bitte per Mail an hallo@meinvorum.de oder telefonisch unter 09433799960.
4 Kursgebühr
Die Kursgebühren werden gemäß den auf unserer Website oder in unseren Informationsmaterialien angegebenen Preisen festgelegt oder telefonisch mitegeteilt. Die Kursgebühr muss 7 Tage vor Kursbeginn bezahlt sein, ansonsten kann die gebuchte Teilnahme anderweitig vergeben werden. Bei Austritt aus dem laufenden Kursbetrieb wird grundsätzlich keine Kursgebühr zurückerstattet. Liegt eine schwerwiegende Erkrankung vor (Brüche, Operationen etc.) wird eine Rückzahlung nur gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes erstellt. Eine Ausfall u. Verwaltungspauschale von 25,00 € wird in jedem Fall einbehalten. Rücktritt: Bei Abmeldung bis 7 Tage vor Kursbeginn wird eine Pauschale von 25,00 € einbehalten, bei späterer Abmeldung oder Nichterscheinen wird die gesamte Gebühr berechnet. Die Abmeldung muss in schriftlicher Form per Mail an hallo@meinvorum.de erfolgen.
5 Kursteilnahme nach § 20 SGB V
Die als „Präventionskurs“ bezeichneten Angebote sind nach § 20 SGB V zertifiziert. Ein Rechtsanspruch gegenüber dem Anbieter für die anteilige Erstattung der Kursgebühr durch die gesetzliche Krankenkasse des Kunden entsteht daraus nicht. Der Anbieter kann eine solche Garantie nicht übernehmen, da die Regelungen der Erstattung von Seite der Krankenkasse des Kunden getroffen werden. Bezüglich der Erstattung von Kursgebühren besteht bei den gesetzlichen Krankenkassen keine einheitliche Regelung. Jede Krankenkasse hat ihre eigene Satzung und bestimmt in dieser individuell die Art (z. B. Häufigkeit) und Höhe der Bezuschussung. Um eine (anteilige) Erstattung der Kosten der Kursteilnahme zu erhalten, empfiehlt der Anbieter dem Teilnehmer eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der Krankenkasse. Auf Anfrage erhält der Teilnehmer / die Teilnehmerin nach Abschluss des erfolgreich absolvierten Kurses eine Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der Krankenkasse.
6 Gesundheitserklärung
Mit der Anmeldung wird versichert, dass der Kursteilnehmer keinen gesundheitlichen Einschränkungen insbesondere des Bewegungsapparats hat. Die Teilnahme an unseren Fitness -, Entspannungs- und Präventionskursen ist ab Volljährigkeit, also ab 18 Jahren möglich, ansonsten unterliegt die Aufsichtfplicht und Verantwortung den Erziehungsberechtigten. Wir empfehlen generell jedem Teilnehmern, den Gesundheitszustand vor der Teilnahme mit einem Arzt zu besprechen. Für gesundheitliche Risiken, auch solche, die aktuell nicht bekannt sind oder vorenthalten wurden, übernimmt die Kursleitung/der Anbieter im Falle eines Unfalls oder Schadens keine Haftung. Insbesondere während der Schwangerschaft empfehlen wir sich eine bestätigung des Arztes ausstellen zu lassen - der Anbieter übernimmt keine Haftung für eventuelle Folgeschäden des ungeborenen Kindes, sowie der werdenden Mutter. Die Teilnahme aller Kursteilnehmer an Fitness -, Entspannungs- und Präventionskursen der vorum gmbh erfolgt freiwillig, auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Die angebotenen Leistungen dienen der Gesundheitsförderung und dürfen nicht als Therapie verstanden werden. Therapiesitzungen werden klar deklariert und werden nicht mit diesen Verträgen geregelt. Die Teilnahme ist freiwillig und erfolgt auf eigene Verantwortung. Insbesondere muss der Teilnehmer die Einrichtung unverzüglich über Kontraindikationen informieren. Aktuelle Erkrankungen bzw. Änderungen des Gesundheitszustandes, welche die Teilnahme am Kurs beeinflussen können (wie Krankheit, Verletzung, Schmerzen, Schwindel, Unwohlsein etc.), sind dem/der Kursleiter/in vor Beginn oder während des Kurses sofort zu melden. Teilnehmer, die unter dem Einfluss von Alkohol, Betäubungsmittel oder Medikamenten, die das physische oder psychische Bewusstsein beeinträchtigen ist die Teilnahme nicht gestattet.
7 Hygiene- und Sicherheitsvorschriften
Sämtlicher Schmuck ist bei Kursen mit sportlicher Aktivität vorher abzulegen. Das Betreten des Kursraumes mit Straßenschuhen ist aus hygienischen Gründen nicht gestattet. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen ist untersagt. Trinkflaschen müssen aus unzerbrechlichem Material sein.
8 Kursplan und Kursleitung | Änderungen
Der Anbieter behält sich das Recht vor, einen Fitness -, Entspannungs- und Präventionskurse abzusagen oder zu verschieben, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 10 Teilnehmern nicht erreicht wird. In einem solchen Fall werden die bereits gezahlten Kursgebühren vollständig zurückerstattet oder die Teilnehmer haben die Möglichkeit, sich für einen anderen Kurs, insofern Plätze verfügbar sind, anzumelden. Der Anbieter wird die Teilnehmer über solche Änderungen rechtzeitig informieren. Sämtliche Kurse der vorum gmbh werden durch entsprechend qualifiziertes Personal betreut. Grundsätzlich ist ein/e fest/e Kursleiter/in für jeden Kurs vorgesehen. Sollte sich vor Beginn des Kursblockes der gebuchte Kursleiter ändern (aufgrund von Krankheit, Absage oder anderen nicht vorhersehbaren Gründen) wird nach Möglichkeit ein Ersatzkursleiter benannt. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kursbeitrages. Auch die Vertretung bzw. ein Wechsel der Kursleitung in einzelnen Stunden ist möglich (z.B. Krankheit, Urlaub etc.). Für Stunden/ Kurse, die wegen technischen Defekten, Krankheit des Kursleiters oder sonstigen zwingenden Gründen ausfallen müssen, kann der Teilnehmer keine Ersatzansprüche stellen. Ebenso die, die aufgrund höherer Gewalt nicht stattfinden können (z.B. Unwetter, Schlechtwetter, Katastrophen, Seuchen, Pandemien etc.). Auch hier ist der Anbieter ist berechtigt, eine Vertretung zu stellen, Ausweichtermine anzusetzen oder Ausweichorte zu nennen. Der Anbieter behält sich das Recht vor, den Kursplan, die Kurszeiten oder den Ort der Kurse nach eigenem Ermessen zu ändern. Die Teilnehmer werden rechtzeitig über solche Änderungen informiert.
9 Haftung
Die vorum gmbh schließt jede Haftung für Schäden des Vertragspartners bzw. Kursteilnehmers aus und übernimmt keine Haftung für Verletzungen, Unfälle oder Schäden, die während der Teilnahme an den Fitness -, Entspannungs- und Präventionskursen Kursen auftreten. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko des Teilnehmers. Den Anweisungen der Kursleitung ist Folge zu leisten. Jeder Teilnehmer trägt die volle Verantwortung für sein Handeln, sowohl während, als auch außerhalb der Kurse. Die Teilnehmer verzichten ausdrücklich auf sämtliche Ansprüche – gleich welcher Art – aus Schadensfällen, Verletzungen oder Folgeschäden, die im Zusammenhang mit einer Teilnahme an den Kursen oder durchgeführten Anweisungen eintreten können, es sei denn, der Anbieter, handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig. Der Aufenthalt in der Einrichtung erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Teilnehmer trägt für sich und seine Handlungen die volle Verantwortung selbst, ist für verursachte Schäden selbst verantwortlich und stellt den Anbieter von jeglichen Haftungsansprüchen frei. Dies gilt insbesondere für den Verlust von Wertgegenständen. Mitgebrachte Sachen, wie Taschen, Kleidung und Wertsachen sind soweit vorhanden in den vorgesehenen Spinden in der Umkleidekabine unterzubringen. Die Schränke sind soweit möglich abzuschließen. Für den Verlust von mitgebrachten Sachen besteht keine Haftung bzw. haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die An-und Abreise zum Kursort erfolgt von jedem Teilnehmer auf eigenes Risiko und Kosten. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen sind sowohl die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn diese Schäden auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung seitens der vorum gmbh oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen, als auch die Haftung für sonstige Schäden, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten seitens der vorum gmbh beruhen. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Einrichtung nur für den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die gilt nicht, wenn 1. es sich um einen Schaden aus Verletzung des Lebens, des Körper oder der Gesundheit handelt. 2. der Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zum Erreichen des Vertragszwecks erforderlich sind und auf deren Einhaltung Sie vertrauen dürfen. Die vorum gmbh haftet nicht für unvorhergesehene Ereignisse außerhalb dessen Einflussbereichs, insbesondere höhere Gewalt, Streiks, Betriebsstörungen/technischen Defekten, Unwetter, Schlechtwetter, Katastrophen, Seuchen, Pandemien etc.. Sachbeschädigungen während des Kursbetriebes werden auf Kosten dessen erhoben, der sie zumindest fahrlässig bewirkt oder verursacht hat.
10 Urheberrecht und Datenschutz
Fotografieren und Filmen während des Kurses durch Teilnehmer sind vorab mit der Kursleitung abzusprechen. Der Anbieter hat das Recht, Bild und/oder Tonmitschnitte zu veröffentlichen und z.B. zum Zwecke der Eigenwerbung oder Vorführung zu nutzen. Dabei entstehen keine Leistungsansprüche seitens des Teilnehmers. Sämtliche Unterlagen (z.B. Trainingspläne, Übungsvorlagen, etc.) unterliegen dem Urhebergesetz (§42 BG) und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Die persönlichen Daten der Teilnehmer werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen behandelt und nicht ohne Zustimmung des Teilnehmers an Dritte weitergegeben.
11 Schlussbestimmungen
Die Einrichtung ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt. Die Einrichtung ist zur Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens nach Maßgabe des VSBG nicht verpflichtet und nimmt an entsprechenden Verfahren nicht teil
Allgemeine Geschäftsbedingungen | Mitgliedschaftsvereinbarung zur Nutzung des Fitnessbereichs
Stand: März 2024
1. Vertragsabschluss
1.1. Leistungsumfang
Die Einrichtung gewährt dem Mitglied während der offiziellen Öffnungszeiten gegen das vereinbarte Entgelt die in dieser Mitgliedschaftsvereinbarung festgelegten Leistungen. Die Inanspruchnahme der Leistungen ist nur mit gültiger Mitgliedschaft gestattet. Die Öffnungszeiten/Nutzungszeiten sowie Kursangebote und Kurszeiten werden durch Aushang in der Einrichtung bekannt gegeben. Die Leistung „Kurse“ ist begrenzt auf eine bestimmte Art und einen bestimmten Umfang und betrifft explizit nicht alle Kursangebote der Einrichtung. Kurse, welche dem Mitglied im Rahmen der Mitgliedschaft zur Verfügung stehen, werden speziell gekennzeichnet.
1.2. Zusätzliche Leistungen
Für zusätzlich angebotene Produkte und Leistungen, können bei Inanspruchnahme weitere Gebühren bzw. Kosten von der Einrichtung erhoben werden.
1.3. Jugendliche
Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich. Deren Einwilligung wird durch eine Genehmigung des Mitglieds ersetzt, sobald das Mitglied das 18. Lebensjahr vollendet. Das Trainieren von Mitgliedern bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist nur im Beisein eines Erziehungsberechtigten gestattet.
1.4. Öffnungszeiten Die Einrichtung ist grundsätzlich an Sonn- und Feiertagen geschlossen. Die Öffnungszeiten können saisonbedingt variieren.
2. Zutrittsmedium
2.1. Zugangsberechtigung zum Trainingsbereich
Das Mitglied erhält bei Abschluss einer Mitgliedschaft ein Zutrittsmedium (bspw. Mitgliedskarte oder Mitgliedsarmband), welches ihm den Zutritt zum Trainingsbereich ermöglicht. Ohne Mitführung des Zutrittsmediums darf die Einrichtung dem Mitglied den Zutritt zum Trainingsbereich sowie die Nutzung von gebuchten Zusatzleistungen verweigern, sofern sich das Mitglied nicht anderweitig ausweisen und nachvollzogen werden kann, dass eine gültige Mitgliedschaft besteht.
2.2. Umgang mit dem Zutrittsmedium
Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung seines Zutrittsmediums zu sorgen und im Falle eines Verlustes des Zutrittsmediums, den Verlust unverzüglich in der Einrichtung zu melden. Nach Meldung des Verlusts wird eine etwaige Zahlungsfunktion des Zutrittsmediums gesperrt.
2.3. Neuausstellung des Zutrittsmediums
Für jede Neuausstellung des Zutrittsmediums, die aufgrund eines schuldhaften Verlustes oder einer schuldhaften Beschädigung des Zutrittsmediums erforderlich wird, ist eine Aktivierungsgebühr von EUR 30,00 fällig. Dem Mitglied bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass der Einrichtung durch eine Neuausstellung kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
2.4. Bargeldlose Zahlung mit dem Zutrittsmedium
Die Einrichtung ist berechtigt, einen bargeldlosen Zahlungsverkehr für alle Produkte und Leistungen einzuführen, die die Einrichtung zusätzlich zu den vertraglich vereinbarten Leistungen anbietet. Macht die Einrichtung von dieser Möglichkeit Gebrauch, können angebotene Produkte und Zusatzleistungen vom Mitglied ausschließlich bargeldlos über das Zutrittsmedium in Anspruch genommen werden. Die Einrichtung kann den Höchstbetrag des Guthabens, die Höhe der einzelnen Aufladungen sowie das Verfahren der Zahlungsmöglichkeiten festlegen. Während der Laufzeit des Vertrages kann das Mitglied jederzeit den dem Zutrittsmedium gutgeschriebenen Betrag auf sein Mitgliedschaftskonto zurückbuchen lassen. Ein Anspruch des Mitglieds auf Teilrückzahlungen oder Auszahlung des Guthabens in bar besteht nicht. Ein bei Vertragsende vorhandenes Guthaben auf dem Zutrittsmedium wird auf das Mitgliedschaftskonto des Mitglieds zurückgebucht, es sei denn, es bestehen zu diesem Zeitpunkt im Wege der Aufrechnung zu vereinnahmen.
3. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte
Die Mitgliedschaft ist höchstpersönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied verpflichtet sich, das ihm ausgehändigte Zutrittsmedium nur persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Handelt das Mitglied dieser Vorgabe zuwider, kann die Einrichtung von diesem für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe eines Betrags von EUR 50,00 beanspruchen, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf. Die Geltendmachung weiterer Rechte aus einem dahingehenden Verstoß, insbesondere die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens sowie eine außerordentliche Beendigung der Mitgliedschaft, bleiben hiervon unberührt. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht. Dem Mitglied bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass der Einrichtung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
4. Nutzung
4.1. Hausordnung
Bei Nutzung bzw. Inanspruchnahme von Leistungen unterliegt das Mitglied der dortigen Hausordnung. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte sowie der Einrichtung und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder. Das Personal ist befugt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, im Einzelfall Weisungen zu erteilen. Das Mitglied hat den Weisungen Folge zu leisten.
4.2. Nutzung der Spinde
In der Einrichtung werden verschließbare Spinde zur Verfügung gestellt. Von Seiten der Einrichtung werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für in die Spinde eingebrachte Gegenstände übernommen. Die Spinde dürfen vom Mitglied nur während seiner Anwesenheit genutzt werden. Die Einrichtung ist berechtigt belegte Spinde zu öffnen und auszuräumen, wenn diese auch außerhalb der Anwesenheitszeiten verwendet werden. Die Einrichtung bewahrt ausgeräumte und sonstige in der Einrichtung gefundene Sachen (nachfolgend ,,Fundsachen‘‘) für sechs Wochen auf. Kann die Einrichtung eine Fundsache einem Mitglied zuordnen, wird es das Mitglied über den Fund binnen der sechswöchigen Aufbewahrung informieren. Lassen sich Fundsachen keinem Mitglied zuordnen oder holt ein über den Fund seiner Sachen informiertes Mitglied diese für weitere zwei Wochen nicht in der Einrichtung ab, ist die Einrichtung berechtigt, die Fundsachen der zuständigen Fundbehörde zu übergeben oder für den Fall, dass die zuständige Fundbehörde die Fundsachen nicht annimmt, diese anderweitig zu entsorgen. Die Haftung der Einrichtung für den Umgang mit Fundsachen bestimmt sich nach Ziffer 9 dieser Bedingung.
4.3. Nutzung von Kundenparkplätzen
Kundenparkplätze, die von der Einrichtung zur Verfügung gestellt werden, dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit in der Einrichtung genutzt werden. Die Einrichtung ist berechtigt, Parkkarten herauszugeben, die vom Mitglied kenntlich im Fahrzeug auszulegen sind. Im Falle einer Belegung von Parkplätzen ohne Anwesenheit des Mitglieds in der Einrichtung sowie bei fehlender Auslage einer Parkkarte im PKW, ist die Einrichtung zu einem kostenpflichtigen Abschleppen des PKW berechtigt
5. Pflichten des Mitglieds
5.1. Begleitung
Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung der Einrichtung gestattet. Eine Mitnahme von Tieren ist untersagt.
5.2. Verletzung von Verhaltenspflichten
Das Mitglied ist verpflichtet, den Vorgaben der Hausordnung zu entsprechen und den ihm nach Maßgabe der vorliegenden AGB obliegenden Verhaltenspflichten ordnungsgemäß nachzukommen. Verstößt das Mitglied wiederholt und trotz Abmahnung gegen nebenvertragliche Pflichten aus der Mitgliedschaft, ist die Einrichtung berechtigt, die Mitgliedschaftsvereinbarung
5.3. Änderung persönlicher Angaben
Änderungen vertragsrelevanter Daten wie Name, Adresse, Bankverbindung etc. hat das Mitglied der Einrichtung unverzüglich mitzuteilen. Kosten, welche der Einrichtung dadurch entstehen, dass das Mitglied Änderungen der Daten nicht unverzüglich mitteilt, sind vom Mitglied zu tragen.
6. Mitgliedsbeiträge und Zahlungsverzug
6.1. Fälligkeit des Mitgliedsbeitrags
Der vereinbarten Mitgliedsbeiträge entstehen mit dem Abschluss der Mitgliedschaftsvereinbarung. Sofern mit dem Mitglied vereinbart wird, dass der Mitgliedsbeitrag als Einmalzahlung im Voraus zu erbringen ist, sind die Beiträge binnen einer Frist von sieben Tagen ab Vertragsunterzeichnung an die Einrichtung zu leisten. Ist keine Einmalzahlung vereinbart, ist das Mitglied berechtigt, den Mitgliedsbeitrag in zwölf gleichen monatlichen Raten an die Einrichtung zu erbringen. Die monatlichen Mitgliedsbeiträge sind dann jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) zu zahlen.
6.2. Kosten bei Rückbuchungen
Wird der Einrichtung eine Einzugsermächtigung / ein SEPALastschriftmandat erteilt, sind das Mitglied sowie ein etwaiger abweichender Kontoinhaber verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das benannte Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist eine Abbuchung fälliger Beträge nicht möglich, sind dadurch entstehende Kosten, namentlich der Einrichtung entstehende Bankrücklastkosten, vom Mitglied zu tragen.
6.3. Zahlungsverzug Die Einrichtung behält sich im Falle eines Zahlungsverzugs das Recht vor, Mahnkosten und Verzugszinsen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu erheben und von einem vorübergehenden Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Weiterhin hat das Mitglied die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung zu tragen.
6.4. Gesamtfälligkeit
Wurde eine ratierliche Zahlung des Mitgliedsbeitrags vereinbart und gerät das Mitglied schuldhaft mit mehr als zwei Monatsbeiträgen in Verzug, werden der gesamte Beitrag und alle Pauschalen bis zum Ende der Laufzeit sofort zur Zahlung fällig. Gleiches gilt für den Fall der außerordentlichen Kündigung eines Mitgliedsvertrags durch die Einrichtung aus wichtigem Grund.
6.5. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsverbot
Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen die Einrichtung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
7. Dauer der Mitgliedschaft, Stilllegung
7.1. Erstlaufzeit/Vorabnutzung
Der Vertrag hat die jeweils vom Mitglied gewählte / vereinbarte Vertragslaufzeit auf der Vorderseite bzw. am Deckblatt. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem vereinbarten Mitgliedschaftsbeginn. Wünscht das Mitglied ein Training vor dem vereinbarten Mitgliedschaftsbeginn gewährt die Einrichtung dem Mitglied gegen eine Zahlung eines Vorabnutzungsentgeltes bereits ab dem gewünschten Zeitpunkt die vertraglich vereinbarten Leistungen. Die vereinbarte Vertragslaufzeit und der vereinbarte Mitgliedschaftsbeginn bleiben von der Vorabnutzung unberührt.
7.2. Vertragsverlängerung
Wird der Mitgliedsvertrag nicht von dem Mitglied oder der Einrichtung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 1 Monat vor dem Ende der Erstlaufzeit gekündigt, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und der Mitgliedsbeitrag verändert sich auf den im Vertrag jeweils genannten 1 Monatsverlängerungstarif (siehe ausgewählten Tarif auf Vorderseite bzw. am Deckblatt).
7.3. Ordentliche Kündigung nach Vertragsverlängerung
Im Falle einer Vertragsverlängerung des Vertrags nach Ablauf der Erstlaufzeit kann die Mitgliedschaft unter Einhaltung einer Frist von mindestens 1 Monat von beiden Seiten ordentlich gekündigt werden.
7.4. Außerordentliche Kündigung
Der Mitgliedsvertrag kann von beiden Vertragspartnern aus wichtigem Grund vorzeitig beendet werden. Bei Sonderkündigung durch einen Wohnortwechsel gilt diese Kündigung nur bei einer Entfernung von mindestens 30 Kilometern zur Einrichtung. Akzeptiert wird nur eine neu ausgestellte Meldebescheinigung des neuen dauerhaften Hauptwohnsitzes unter Einhaltung einer 4- wöchigen Frist zum nächsten Monatsende. Im Falle einer krankheitsbedingten Kündigung endet das Vertragsverhältnis erst mit dem Zugang eines ärztlichen Attestes vom Facharzt zum nächsten Monatsende, das dem Mitglied eine andauernde Sportunfähigkeit bescheinigt. Bei einer außerordentlichen Kündigung vor oder während der Erstlaufzeit gibt es keine Beitragsrückerstattung bei Option der jährlichen Vorauszahlung. Bei einer außerordentlichen Kündigung einer Wechselkampagne oder sonstige Gratismonatsaktionen vor oder während der Erstlaufzeit werden rückwirkend gewährte Gratismonate zur Zahlung fällig. Das gleiche gilt für Beitragsvergünstigungen, diese werden bei außerordentlicher Kündigung zum regulären Beitrag anteilsmäßig rückwirkend fällig.
7.5. Stilllegung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft kann einvernehmlich für einen im Voraus bestimmten Zeitraum stillgelegt werden. Im Nachhinein eingereichte Nachweise werden nicht berücksichtigt, verrechnet oder ähnliches. Dies gilt insbesondere bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft oder vergleichbaren Hinderungsgründen. Im Fall der Aussetzung fällt eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € an. Die ordentlichen Kündigungsmöglichkeiten, sowie die vereinbarte Kündigungsfrist verschieben sich um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeiten. Bei Attesten mit unbestimmtem Zeitraum ist eine maximale Stilllegungszeit von 6 Monaten möglich. Atteste in Bezug auf Sportunfähigkeit werden nur vom jeweiligen Facharzt akzeptiert.
7.6. Angeordnete Schließung
Wird der Betrieb der Einrichtung aus gründen höherer Gewalt, insbesondere aus epidemiologischen Gründen, durch Hoheitsakt zeitweise untersagt, so wird das Vertragsverhältnis für diese Dauer unterbrochen. während dessen ruhen die wechselseitigen vertraglichen Rechte und Pflichten von der Unterbrechung erfasst ist ferner die Vertragslaufzeit, so dass sich das zum Zeitpunkt der Schließungsanordnung bestehende nächstmögliche Vertragsende um die Unterbrechungsdauer nach hinten verschiebt. Dies gilt nicht, soweit die Einrichtung die Schließungsanordnung zu vertreten hat oder die Unterbrechung der Vertragslautzeit für den Kunden unzumutbar ist. Das Recht zu außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
7.7. Renovierungs-/Umbauarbeiten/Minderung/ Sonderschließungstage
Bei Renovierungs-/Umbauarbeiten kann die Einrichtung, ohne den Mitgliedsbeitrag mindern zu müssen bis zu 10 Tage hierfür im Jahr schließen oder gewisse Bereiche sperren, um zu renovieren und modernisieren. Gleiches gilt für Schließungen oder Sperrungen aufgrund von Fort- und Weiterbildungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Es besteht zudem auch kein Recht zu Minderung des Mitgliedsbeitrags, wenn die Einrichtung gewisse Leistungen der Mitgliedschaft durch Anordnungen der Regierung nicht erfüllen kann bzw. darf.
7.8. Form
Kündigungen sind unter Angabe des Namens und der Mitgliedsnummer gegenüber der Einrichtung in Textform zu erklären. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Kündigung ist der Zeitpunkt des Zugangs in der Einrichtung. Kündigungen, die einem Mitgliedschaftsverhältnis nicht zugeordnet werden können, gelten nicht als zugegangen.
8. Verbotene Substanzen
8.1. Verbotene Substanzen
In der Einrichtung ist es nicht gestattet zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist dem Mitglied das Mitbringen verschreibungspflichtiger Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/oder sonstiger Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z.B. Anabolika), in die Einrichtung untersagt. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in der Einrichtung anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.
8.2. Folgen eines Verstoßes
Handelt das Mitglied den Vorgaben der Ziffer 8.1. zuwider, d.h. konsumiert es wissentlich und willentlich verbotene Substanzen in der Einrichtung oder gibt solche an Dritte weiter, kann die Einrichtung von diesem für jeden Fall der Vertragsverletzung eine Vertragsstrafe in Höhe eines Betrags von EUR 150,00 beanspruchen, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf. Die Geltendmachung weiterer Rechte aus einem dahingehenden Verstoß, insbesondere die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens sowie eine außerordentliche Beendigung der Mitgliedschaft, bleiben hiervon unberührt. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht. Dem Mitglied bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass der Einrichtung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
9. Haftungsbeschränkung
9.1. Haftungsbeschränkung
Eine Haftung für den Verlust oder eine Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird nicht übernommen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf ein der Einrichtung zurechenbares grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten zurückzuführen. Eine Haftung der Einrichtung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Einrichtung oder eines Erfüllungsgehilfen desselben beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Zu den wesentlichen Vertragspflichten zählt insbesondere die Gewährleistung der Nutzungsmöglichkeit der Trainingsgeräte während der Öffnungszeiten der Einrichtung sowie der Erhalt der Trainingsgeräte in einem ordnungsgemäßen Zustand.
9.2. Gesundheitserklärung
Die angebotenen Leistungen dienen der Gesundheitsförderung und dürfen nicht als Therapie verstanden werden. Therapiesitzungen werden klar deklariert und werden nicht mit diesen Verträgen geregelt. Die Teilnahme ist freiwillig und erfolgt auf eigene Verantwortung. Das Mitglied erhält in der Eingangsberatung eine Gesundheitsaufklärung, die Bestandteil des Mitgliedschaftsvertrages ist. Fehlerhafte oder fehlende Angaben im Anamnesebogen gehen nicht zu Lasten der Einrichtung. Im Zweifelsfall hat das Mitglied vor Vertragsunterzeichnung seine Trainingseignung bei einem Arzt seiner Wahl überprüfen zu lassen. Insbesondere muss das Mitglied die Einrichtung unverzüglich über Kontraindikationen wie eine Schwangerschaft, einen Herzschrittmacher bzw. Herz-Rhythmus-Störrungen sowie Epilepsie informieren. Aktuelle Erkrankungen bzw. Änderungen des Gesundheitszustandes, welche das Training beeinflussen können (wie Krankheit, Verletzung, Schmerzen, Schwindel, Unwohlsein etc.), sind dem Trainer vor Beginn oder während des Trainings sofort zu melden.
9.3. Höhe der Haftung bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Einrichtung nur für den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die gilt nicht, wenn 1. es sich um einen Schaden aus Verletzung des Lebens, des Körper oder der Gesundheit handelt. 2. der Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruht.
9.4. Eltern haften für ihre Kinder
Eltern haften für ihre Kinder. Die Aufsichtspflicht ist nicht übertragbar. Für Sach- und Körperschäden sind die Eltern haftbar.
10. Datenschutz
10.1. Forderungsabtretung
Die Einrichtung ist berechtigt, seine Forderungen aus diesem Mitgliedsvertrag an einen externen Dienstleister abzutreten und den Forderungseinzug auf einen externen Dienstleister zu übertragen.
10.2. Sepa-Lastschriftmandat
Hiermit erteilt das Mitglied ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat, in dem das Mitglied den externen Dienstleister ermächtigt, Zahlungen von seinem in der Mitgliedschaft angegebenen Konto mittels Lastschrift einzuziehen, und sein Kreditinstitut anweist, die vom externen Dienstleister auf seinem Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
10.3. Zustimmung zur Weitergabe personenbezogener Daten
Das Mitglied erklärt hiermit sein Einverständnis mit der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Beginn, Laufzeit, Beitragszahlungszyklus und Kündigungsstatus des Mitgliedsvertrages, Forderungshöhe, IBAN, BIC und Kontoinhaber zum Bankkonto, von dem der Lastschrifteinzug durchgeführt wird) zum Zwecke des Einzugs der sich aus dem Mitgliedsvertrag ergebenden Forderungen durch den externen Dienstleister.
11. Schlussbestimmungen
11.1. Änderungen dieser AGB
Die Einrichtung ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Mitglied in Textform mitgeteilt. Stimmt das Mitglied nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung zu, ist die Einrichtung berechtigt, den Mitgliedsvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 1 Monat berechnet ab Zugang der Änderungsmitteilung zu kündigen.
11.2. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.
11.3. Teilnahme an Streitschlichtung
Die Einrichtung ist zur Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens nach Maßgabe des VSBG nicht verpflichtet und nimmt an entsprechenden Verfahren nicht teil.
11.4. Videoüberwachung
Die Einrichtung behält sich vor, unter Beachtung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Mitglieder Flächen innerhalb und außerhalb der Einrichtung mit Videokameras zu überwachen und die Aufnahmen zu speichern, soweit und solange dies im Einzelfall erforderlich und rechtlich zulässig ist. Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht.
Wende dich gern an unsere Mitarbeiter:innen. Wir helfen dir gerne dabei, die beste Behandlung für dich zu finden.
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